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Der Kirchenvorstand der Pfarre St. Laurentius besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. Vorsitzender: Pfarrer Bolz (geborenes Mitglied als Pfarrer), 2. Vorsitzender: Peter Dobbelstein, weitere Mitglieder: Kaplan Datené (geb. Mitglied), Frau Petra Puettgen-Carillo, Frau Gabriele Rohn, Franz Dunkel, Dr. Stefan Esser, Hans-Robert Jakobs, Josef Nelles, Hubert Schueller; Rendant ist Willi Schoellgens, Vertreter d. Pfarrgemeinderates ist Angelika Delzepich (beratend).
Der Aufgabenbereich des Kirchenvorstandes wird durch die ”Dioezesanstatuten des
Bistums Aachen” geregelt. Nachfolgend nun einige Auszuege aus diesen Statuten
1. Der Kirchenvorstand und seine Aufgaben. Artikel 671 §1 ... Danach verwaltet der Kirchenvorstand das Vermoegen in der
Kirchengemeinde. Er ist der gesetzliche Vertreter der Kirchengemeinde und des ortskirchlichen Vermoegens. Unter den Sammelbegriff “Kirchengemeinde” faellt ausser der Pfarrgemeinde jede unter staatl. Mitwirkung
errichtete Pfarrvikarie und vermoegensrechtlich selbststaendige Filialgemeinde, .... . §2 Zum ortskirchlichen Vermoegen gehoeren:
1. das Fabrikvermoegen der Pfarrkirche, .... einschliesslich der vorhandenen nicht selbststaendigen Stiftungen; 2. unbeschadet der Nutzungsrechte des Amtsinhabers, das Pfruendvermoegen und das Stellenvermoegen;
3. die oertlichen, d. h. fuer Zwecke innerhalb d. Kirchengemeinde bestimmten, selbststaendigen Stiftungen und Anstalten, die nach den Stiftungsbestimmungen oder Satzungen unter der Verwaltung d. KV stehen; 4.
die Vermoegensstuecke im Eigentum des Staates oder der buergerlichen Gemeinde, die ausschliesslich fuer kirchliche Zwecke bestimmt und unter die Verwaltung des KV gestellt sind. Artikel 672 Der Kirchenvorstand
hat nach staatl. Recht die Stellung einer oeffentlichen Behoerde, und ist berechtigt, zur Fuehrung des Amtssiegels (Art.22§2). Dies darf nicht mit dem Pfarr- bzw. Kirchensiegel verwechselt werden.
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